Rechtsprechung
OLG Celle, 14.11.2011 - 7 W 58/11 (L) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Ergänzungsabfindung bei landwirtschaftsfremder Nutzung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Berücksichtigung von Erlösen aus landwirtschaftsfremder Nutzung bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs nach § 13 HöfeO
- Deutsches Notarinstitut
HöfeO § 13
Zur Berücksichtigung landwirtschaftfremder Erlöse beim Ausgleichsanspruch
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von Erlösen aus landwirtschaftsfremder Nutzung bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs nach § 13 HöfeO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HöfeO § 13
Berücksichtigung von Erlösen aus landwirtschaftsfremder Nutzung bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs nach § 13 HöfeO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Celle, 31.03.2011 - 31 Lw 5/09
- OLG Celle, 14.11.2011 - 7 W 58/11 (L)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 06.12.2005 - 10 W 21/05
Nachabfindungsanspruch nach § 13 HöfeO
Auszug aus OLG Celle, 14.11.2011 - 7 W 58/11
Liegt die Auszahlung der Grundabfindung schon länger zurück, ist der anzurechnende Prozentsatz von dem nach Maßgabe des vom Statistischen Bundesamt berechneten Lebenskostenindex angepassten (erhöhten) Grundabfindungswert (vorliegend dann von dessen Nutzung) zu errechnen (im Anschluss an OLG Hamm, Beschl. v. 6.12.2005 -10 W 21/05-, Rn.137 -nach Juris).Ebenfalls berücksichtigt worden ist, dass der 1990 gezahlte Abfindungsbetrag nach dem vom Statistischen Bundesamts ermittelten Lebenskostenindex hochzurechnen ist (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 6. Dez. 2005, Az. 10 W 21/05, zitiert nach juris).
- BGH, 24.04.2009 - BLw 21/08
Begriff der landwirtschaftlichen Nutzung i.S.v. § 13 Abs. 4b HöfeO; …
Auszug aus OLG Celle, 14.11.2011 - 7 W 58/11
Die längerfristige Überlassung von Hoffläche zur Nutzung für die Errichtung einer Windenenergieanlage stellt auch eine Nutzung in anderer als land- und forstwirtschaftlicher Weise im Sinne von § 13 Absatz 4 b) HöfeO dar (vgl. BGHZ 180, 285), was in gleichem Maße für die mit 17.100,00 EUR vergütete Duldung der öffentlich-rechtlich gebotenen Ausgleichsmaßnahmen gelten muss, da diese Duldung in enger Weise mit der Gestattung der Errichtung der Windenergieanlage verknüpft ist.Nutzung des Hofes ist gemäß §§ 100, 99 Abs. 3 BGB auch die Ziehung von mittelbaren Rechtsfrüchten (BGHZ 180, 285).
- BGH, 16.06.2000 - BLw 33/99
Berechnung des Gewinns bei nichtlandwirtschaftlicher Nutzung von Teilen des Hofes
Auszug aus OLG Celle, 14.11.2011 - 7 W 58/11
Dabei wird nicht verkannt, dass die Nachabfindungspflicht i. S. v. § 13 HöfeO grundsätzlich die innerhalb der Nachabfindungsfrist des § 13 Absatz 1 Satz 1 HöfeO erzielten oder fälligen Erlöse umfasst (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1601;… Wöhrmann, Landwirtschaftsrecht, 9. Aufl. 2008, § 13 HöfeO, Rn. 94).